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   LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09   

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https://dejure.org/2009,11045
LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09 (https://dejure.org/2009,11045)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09 (https://dejure.org/2009,11045)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 4 Ta 72/09 (https://dejure.org/2009,11045)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat - was die soziale Schutzbedürftigkeit anbelangt - z. B. eine monatliche Höhe von Einkünften von etwa 4.200,00 DM als ausreichend angesehen, die soziale Schutzbedürftigkeit zu begründen (BAG 30.08.2000 - 5 AZB 12/00 - NZA 2000, 1359).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (vgl. insbesondere 21.02.2007 - 5 AZB 52/06 - NJW 2007, 1709) liegt nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die auf den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person abstellen, eine wirtschaftliche Abhängigkeit nicht schon dann vor, wenn eine Person für ihre Existenzsicherung auf den Abschluss des Vertrages angewiesen ist.
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hier nur 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - NZA 2000, 447) sind Beweisantritte unzulässig, wenn sie auf die Ausforschung der benannten Zeugen angelegt sind.
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09
    Dieses prüft vielmehr allgemein, ob es sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis handelt (vgl. BAG 17.01.2007 - 5 AZB 43/06).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2014 - 11 U 46/13

    Unwirksame Preisbindungsklausel in Bezirkshändlervertrag

    Vielmehr folgt die dem Gesetz zu Grunde liegende Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person aus der Höhe der ihr vertraglich eingeräumten Vergütung (BAG NZA 2007, 699; LAG Köln, Beschluss vom 18.5.09, 4 Ta 72/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

    Die wirtschaftliche Existenz muss also weitgehend von diesem einen Beschäftigungsverhältnis abhängen, wobei die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09, Juris, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

    Aktenzeichen: 2 Ta 505/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, juris; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09, juris, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.2009 - 4 W 67/09

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Rückforderung von Honorarzahlungen für die

    Die dem Gesetz zugrunde liegende Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person folgt aus der Höhe der ihr vertraglich eingeräumten Vergütung und ist dann anzunehmen, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die bei dem Vertragspartner erzielten Einkünfte zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen war (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09 -, in juris; LAG Hamm, NZA-RR 2008, 324; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009, - 4 Ta 72/09 -, in juris; BAG, NJW 2007, 1709, jew.m.w.N.).
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